| Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen in das Internetverzeichnis der VG Creuzburg einzutragen.
EINTRAGEN
Bitte beachten Sie folgende Richtlinien:
1. Der Antragsteller darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner mit dem angegebenen Link erreichbaren Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen. 2. Die Seiten dürfen keine Informationen enthalten, die verfassungsfeindlich, kriminell, pornographisch, rassistisch oder gewaltverherrlichend sind. Im Zweifelsfall ist die VG Creuzburg berechtigt und verpflichtet, die Aufnahme von Einträgen zu verweigern. Die VG Creuzburg übernimmt keine diesbezügliche Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internetseiten gegen gesetzliche Verbote haftet der Antragsteller für alle der VG Creuzburg entstehenden Schäden.
Die VG Creuzburg übernimmt keine Gewähr für die permanente richtige Wiedergabe Ihrer Angaben.
Die Einträge werden durch die VG Creuzburg freigeschaltet. Die Bearbeitung kann einige Tage in Anspruch nehmen.
|